Buchhaltung

Buchhaltung*

laufender Geschäftsvorfälle

nach § 6 Nr. 4 StBerG

Verbuchung der Geschäftsvorfälle

Aussagekräftige Auswertungen

Einfach und sicher

Buchhaltung* laufender Geschäftsvorfälle

Buchhaltung* bedeutet mehr als nur das Sammeln und Kontieren von Belegen.

Unser Ziel ist es, für Ihr Unternehmen aussagekräftige Auswertungen und Prognosen zu erstellen.

Dabei kommt es uns nicht darauf an, ob Sie uns Ihre Belege klassisch im Pendelordner oder digital zur Verfügung stellen.

Sie möchten Ihre Belege nicht außer Haus geben? Kein Problem, wir kommen selbstverstänlich gerne zu Ihnen und erledigen die Buchhaltung* vor Ort!

Ihr Vorteil: Wir entlasten Sie nicht nur von der Verbuchung Ihrer Belege, uns ist es ebenso wichtig, Ihnen eine Auswertung bereit zu stellen, die den aktuellen Stand Ihres Unternehmens tatsächlich wiedergibt.

Sie möchten Ihre Prozesse noch weiter optimieren? 

Wir unterstützen Sie gerne! Wir übernehmen auch folgende Tätigkeiten:

  • Zur weiteren Erleichterung Ihrer internen Abläufe erstellen wir aus der Buchhaltung* auf Wunsch Zahlungserinnerungen sowie Mahnungen im Rahmen des kaufmännischen Mahnwesens.
  • Die Erstellung von Zahlungsdateien auf Grundlage der Eingangsrechnungen, die von Ihnen ganz einfach über Ihr gewohntes Online-Banking freigegeben werden können.
  • Sie arbeiten mit Kostenstellen und/oder Kostenträgern? Auch hier erstellen wir Ihnen qualifizerte Auswertungen.

Wir passen uns ganz Ihrem Unternehmen an. Ob monatliche Verbuchung oder auch mehrmals während des Monats, ganz nach Ihren Vorstellungen.

Wir arbeiten mit einem breiten Netzwerk an Partnern, um Sie in jeder Unternehmenslage unterstützen zu können. Da wir auch in freier Mitarbeit mit erfahrenen Steuerberatern zusammenarbeiten, haben wir die richtige Adresse zur Erstellung des Jahresabschlusses sowie den zugehörigen Steuererklärungen. 

Je nach Herausforderung greifen wir auf die entsprechenden Experten zurück oder vermitteln Sie bei Bedarf weiter.

*Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle und betriebswirtschaftliche Beratung nach § 6 Nr. 4 StBerG

Weitere Leistungen

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