Ab 01.10.2022 gilt für alle Beschäftigten ein neuer Mindestlohn.
Dieser gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose und teilweise Beschäftigte im Praktikum.
Der Mindestlohn wurde mit Zustimmung des Bundestages am 03.06.2022 auf 12,00 Euro erhöht.
Von diesem Beschluss sollen laut Bundesregierung mehr als sechs Millionen Menschen profitieren.
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich dementsprechend auf die Minijobs aus.
Damit hier die wöchentliche Arbeitszeit nicht heruntergestuft werden muss, wird die Mini-Job-Grenze auf 520,00 Euro erhöht.
Neu ist auch hier, dass die Erhöhung künftig gleitend an steigende Mindestlöhne angepasst wird.
Ebenfalls wird die Beschäftigung im Übergangsbereich angepasst.
Bisher haben Beschäftigte, die ein Arbeitsentgelt bis zu 1.300,- Euro monatlich erzielten, vergünstigte Sozialabgaben bezahlt.
Diese Grenze wird nun auf 1.600,- Euro angehoben.