E-Rechnungsempfang bei Anwendung eines Drittprogrammes

17. Oktober 2024

Umgang mit Rechnungen ab 2025

Bei Nutzung einer Buchhaltungssoftware kommt es auf die individuelle Umsetzung Ihres persönlichen Softwareanbieters an.

Eine nicht abschließende Aufstellung bedeutender Softwareanbieter finden Sie unten stehend:

  • DATEV-Anwender

    DATEV bietet die Möglichkeit des E-Rechnungsempfangs über die Online-Anwendung DATEV Unternemen Online.


    Hierüber können alle Belege hochgeladen werden und ordnungsgemäß archiviert werden.


    Zudem sollte die Nutzung des DATEV E-Rechnungspostfachs geprüft werden.


    Wenden Sie sich bitte an die Ansprechartner der LOBUS GmbH, was für Ihr Unternehmen persönlich die geeignete Lösung ist.

  • ADDISON-Anwender

    Addison bietet eine kostenfreie Beratung zur E-Rechnung an.

    Diese empfehlen wir, um sicher in 2025 zu starten.

    ADDISON-Beratung
  • LEXWARE OFFICE-Anwender

    Wenden Sie sich an den LEXWARE-Support, um sicher in 2025 zu starten.

    Über nachfolgenden Link gelangen Sie zur Klärung der wichtigsten Fragen.

    LEXWARE-Support
  • FIBUdata-Anwender

    FIBUscan ist in der Lage, Eingangsrechnungen im ZUGFeRD und im X-Format auszulesen. 


    ZUGFeRD unterstützt FIBUdata im Übrigen bereits schon seit mehr als 6 Jahren im Programm.


    Genau dasselbe natürlich auch bei den Ausgangsrechnungen im Kundenbereich.


    Im Überweisungsträger erscheint dann ein Hinweis, ob es sich um eine ZUGFeRD oder X-Rechnung handelt.


    Die korrekte Archivierung ist damit ebenfalls gewährleistet.


     


    In den nächsten 2-3 Wochen wird es von uns eine separate Landing Page mit allen wichtigen Infos geben.


  • Weitere Softwareanbieter

    Aufgrund der Vielzahl von Softwareprodukten können wir zusammenfassend mitteilen, dass dringend der jeweilige Support zu kontaktieren ist.


    Wenden Sie sich an Ihren Softwareanbieter, ob und wie ab 2025 der Empfang von E-Rechnungen gewährleistet ist.


    Ab 01.01.2025 sind Sie verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen!


    Sollte von Ihrer Software kein ordnungsgemäßer Empfang bzw. keine ordnungsgemäße Archivierung möglich sein, sollte zum Jahreswechsel über eine andere Programmlösung nachgedacht werden.

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