E-Rechnungsempfang bei bisheriger analoger Buchhaltung

17. Oktober 2024

Umang mit Rechnungen ab 2025

Bisher

Bisher wurden die Belege per Post, E-Mail oder "einfacher" Cloud-Anwendung bereitgestellt.


Folge

Ab 2025 sind Sie verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen und entsprechend ordnungsgemäß GoBD-konform* abzulegen bzw. zu archivieren.

Dies bedeutet, dass Rechnungen unveränderbar abgespeichert werden müssen.

Eine "einfache Ablage" auf einem Laufwerk, Datenträger oder bekannten Cloud (Drive, etc.) ist deshalb nicht ausreichend, da hier die notwenige Unveränderbarkeit von Dokumenten nicht gewährleistet ist.

*Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form


Handeln Sie jetzt

Als Lösungsvorschlag möchten wir Ihnen die Online-Anwendung "Agenda Digitales Belegbuchen kompakt" - kurz Agenda Unternehmensportal vorstellen.

Dieses ist ideal für kleinere Unternehmen und Selbstständige konzipiert.

Mit der Online-Anwendung können Sie alle Belege hochladen und bearbeiten.

Auch die Bezahlung der Eingangsrechnungen ist problemlos möglich.

Zudem ist die ordnungsgemäße (notwendige) Archivierung gewährleistet.


Das Agenda Digitale Belegbuchen funktioniert über Ihren Browser und muss nicht installiert werden.


Wie ist der konkrete Vorgang?

Die Bereitstellung Ihrer Unterlagen in bisheriger Form ist nicht mehr notwendig.

Sie laden alle Belege über das Agenda Unternehmensportal hoch und - sind bereits fertig!

Wir können die Unterlagen direkt über unser System abrufen und die lfd. Verbuchung der Geschäftsvorfälle vornehmen.


Das Digitale Belegbuchen kompakt ist ab dem IV. Quartal 2024 buchbar, so dass Sie für 2025 gewappnet sind und bei Bedarf bereits ab 2024 in die Testphase der digitalen Buchhaltung gehen können.


Die Kosten hierfür belaufen sich auch 4,90 € netto pro Monat (bei maximal 250 Belegen pro Jahr).


Die Buchung erfolgt über Ihr Buchhaltungsbüro. Sprechen Sie deshalb Ihre zuständigen Ansprechpartner der LOBUS GmbH an.


Kann ich bei der papierhaften Buchhaltung bleiben?

Bedingt.

Grundsätzlich steht der weiteren papierhaften Bearbeitung Ihrer Unterlagen nichts im Wege.

Es muss jedoch gewährleistet sein, dass eingehende E-Rechnungen ordnungsgemäß archiviert werden.

Sollten noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich natürlich gerne an uns und wir vereinbaren einen Beratungstermin mit Ihnen.

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