E-Rechnungsempfang mit lexware office
Umgang mit Rechnungen 2025
Erfassung von E-Rechnungen
Es wird mit allen Lexware Office Versionen möglich sein E-Rechnungen einzulesen.
Die Belegerfassung nimmt bereits heute ZUGFeRD-Rechnungen entgegen. Bei ZUGFeRD-Rechnungen, welche der EN16931 entsprechen, werden die Inhalte aus der XML-Datei ausgelesen. ZUGFeRD-Rechnungen mit fehlerhaftem XML-Anhang werden ebenfalls angenommen. Hier wird übergangsweise das PDF-Bild für die Inhaltserkennung genutzt.
Von der bisherigen Anwendung ändert sich der Arbeitsablauf dadurch nicht vom bisherigen.
Bis 2027 gilt die Übergangsfrist zum Empfang von Rechnungen, welche nicht der E-Rechnung entsprechen.
Das bedeutet, Lexware Office kann weiterhin PDF, JPEG, PNG-Dateien als auch nicht ordnungsgemäße E-Rechnungen weiterhin problemlos empfangen und verarbeiten.
Diese sollten jedoch bis spätestens 2027 eingestellt werden, um einen Vorsteuerabzug gewährleisten zu können.