Frist für Endabrechnung der Neustarthilfe bekannt gegeben

9. November 2021

Neustarthilfe muss bis spätestens 31. Dezember 2021 abgerechnet werden

Die Antragsfrist für die Neustarthilfe Endet mit dem Monat Oktober 2021.


Bisher war es Solo-Selbständigen, die stark von der Corona-Pandemie betroffen sind, möglich, staatliche Förderung in Form der "Neustarthilfe" zu beantragen.


Gesamt konnten über die Neustarthilfe 12.000,- Euro beantragt werden.


Damit sollten rund 250.000 Unternehmen geholfen werden, welche einen Antrag für oben aufgeführte Förderung beantragt haben.


Die Frist für die Endabrechnung wurde festgesetzt auf den 31. Dezember 2021.


Im Frühjahr 2022 sollen dann Bescheide ausgestellt werden, ob die Neustarthilfe bewilligt wird oder ob es zu eventuellen Rückzahlungen kommt.

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