Lockdown führt nicht zur Lohnfortzahlung beim Minijob
Während des Corona-Lockdowns bestand kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Entgeltfortzahlung für Minijobber

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, Minijobbern in Zeiten des Corona-Lockdowns eine Vergütung zu bezahlen.
So wurde es im Bundesarbeitsgericht in Erurt entschieden.
Dass der Staat diese Lohnausfälle nicht ersetze, leitetet "keine arbeitsrechtliche Zahlungspflicht des Arbeitgebers" her.
Vor Gericht kam ein Fall einer Verkäuferin, die vom Arbeitgeber für die Zeit der pandemiebedingten Schließung Entgelt in Höhe von 432,- € nachforderte.
In den ersten Instanzen wurde der Minijobberin Recht gegeben.
Abschließend gilt nun jedoch, dass der Arbeitgeber nicht das Risiko des Arbeitsausfalls trägt und demnach kein Entgelt für die Minijobberin bezahlt werden muss.