Phantomlohn vermeiden
8. Februar 2021
Auch in 2021 steigt der Mindestlohn

Bereits seit 30. Juni 2020 steht fest, dass der Mindestlohn stufenweise angepasst wird.
Seit 01. Januar 2021 ist der Mindestlohn auf 9,50 Euro gestiegen.
Weiter sind folgende Erhöhungen geplant:
zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
Die Entwicklung liegt teilweise an der Anpassung der Tarifverträge.
Zudem wollte die Mindestlohnkommision auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigen.
Deshalb ist nun wichtiger denn je: Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge und die Entlohnung Ihrer Stundenlohnempfänger.
Die Folgen der Nichteinhaltung sind teilwiese gravierend, denn wird der gesetztliche Mindestlohn unterschritten, haben Arbeitnehmer und auch alle Säulen der Sozialversicherung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenz.
Dies wird auch durch die alle vier Jahre stattfindende Sozialversicherungsprüfung der Deutschen Rentenversicherung überprüft.
Zudem besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber vom Fiskus wegen dieses Gesetzesverstoßes belangt werden und ein Bußgeld festgesetzt wird.
Auch der Ausschluss bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist nach § 19 MiLoG (Mindestlohngesetz) möglich.
Es ist zu empfehlen, bei Unklarheiten arbeitsrechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Haben Sie grundsätzliche Fragen zum Thema Mindestlohn?
Wir sind gerne für Sie da!