Erhöhte Verpflegungsmehraufwendungen

25. Mai 2021

Ab der 2020 gelten erhöhte Sätze

Um zusätzliche Kosten für Verpflegung bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber Pauschalen eingeführt, welche steuerlich ansetzbar sind.
Teilweise können die Pauschalen vom Arbeitgeber ersetzt werden.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 können höhere Pauschalen geltend gemacht werden:
Zeitraum bisherige Beträge VMA ab 2020
An- und Abreisetag € 12,- € 14,-
Abwesenheit 8 h bis 24 h € 12,- € 14,-
Ganztägig (24 h) € 24,- € 28,-

Die Sätze gelten für Unternehmer und Arbeitnehmer gleichermaßen.


17. Oktober 2024
Erstellung von Ausgangsrechnungen ab 2025
17. Oktober 2024
Umang mit Rechnungen ab 2025
17. Oktober 2024
Umgang mit Rechnungen ab 2025
17. Oktober 2024
Umgang mit Rechnungen 2025 
17. Oktober 2024
Umgang mit Rechnungen ab 2025
von 2chrs3 17. Oktober 2024
Das müssen Sie zum Jahreswechsel beachten
30. November 2022
Finanzministerium macht Weg für Inflationsausgleichsprämie frei
26. September 2022
Ab Oktober gelten neue Regeln
11. August 2022
Die 300-Euro-Energiepreispauschale und die Auszahlung in der Praxis
23. November 2021
Während des Corona-Lockdowns bestand kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Entgeltfortzahlung für Minijobber
Weitere Beiträge