Erhöhte Verpflegungsmehraufwendungen
25. Mai 2021
Ab der 2020 gelten erhöhte Sätze

Um zusätzliche Kosten für Verpflegung bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber Pauschalen eingeführt, welche steuerlich ansetzbar sind.
Teilweise können die Pauschalen vom Arbeitgeber ersetzt werden.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 können höhere Pauschalen geltend gemacht werden:
Zeitraum | bisherige Beträge | VMA ab 2020 |
---|---|---|
An- und Abreisetag | € 12,- | € 14,- |
Abwesenheit 8 h bis 24 h | € 12,- | € 14,- |
Ganztägig (24 h) | € 24,- | € 28,- |
Die Sätze gelten für Unternehmer und Arbeitnehmer gleichermaßen.