Frist zur Auszahlung des Corona-Bonus erneut verlängert

11. Mai 2021

Frist zur Auszahlung des steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus läuft nun bis zum 31.03.2022

Bisher war es möglich, noch bis zum 30.06.2021 den Mitarbeiter*innen den steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus auszuzahlen.

Am 05.05.2021 wurde vom Bundestag jedoch beschlossen, die Sonderzahlung erneut bis zum 31.03.2022 zu verlängern.
Aktualisiert: Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte dann am 28.05.2021.

Dabei ist zu beachten, dass der Corona-Bonus mit eventuell vorangehenden Zahlungen zusammengerechnet wird.
Es ist nicht möglich, den Bonus erneut auszuzahlen, wenn dieser in 2020 oder 2021 bereits voll ausgeschöpft wurde!

Der Maximalbetrag von € 1.500,- kann also im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2022 nur einmal ausbezahlt werden.

Sollte bisher nur ein Teil davon in Anspruch genommen werden, kann selbstverständlich bis März des folgenden Jahres noch die Aufstockung auf den Maximalbetrag vorgenommen werden.
17. Oktober 2024
Erstellung von Ausgangsrechnungen ab 2025
17. Oktober 2024
Umang mit Rechnungen ab 2025
17. Oktober 2024
Umgang mit Rechnungen ab 2025
17. Oktober 2024
Umgang mit Rechnungen 2025 
17. Oktober 2024
Umgang mit Rechnungen ab 2025
von 2chrs3 17. Oktober 2024
Das müssen Sie zum Jahreswechsel beachten
30. November 2022
Finanzministerium macht Weg für Inflationsausgleichsprämie frei
26. September 2022
Ab Oktober gelten neue Regeln
11. August 2022
Die 300-Euro-Energiepreispauschale und die Auszahlung in der Praxis
23. November 2021
Während des Corona-Lockdowns bestand kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Entgeltfortzahlung für Minijobber
Weitere Beiträge