Frist zur Auszahlung des Corona-Bonus erneut verlängert
11. Mai 2021
Frist zur Auszahlung des steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus läuft nun bis zum 31.03.2022

Bisher war es möglich, noch bis zum 30.06.2021 den Mitarbeiter*innen den steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus auszuzahlen.
Am 05.05.2021 wurde vom Bundestag jedoch beschlossen, die Sonderzahlung erneut bis zum 31.03.2022 zu verlängern.
Aktualisiert:
Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte dann am 28.05.2021.
Dabei ist zu beachten, dass der Corona-Bonus mit eventuell vorangehenden Zahlungen zusammengerechnet wird.
Es ist nicht möglich, den Bonus erneut auszuzahlen, wenn dieser in 2020 oder 2021 bereits voll ausgeschöpft wurde!
Der Maximalbetrag von € 1.500,- kann also im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2022 nur einmal ausbezahlt werden.
Sollte bisher nur ein Teil davon in Anspruch genommen werden, kann selbstverständlich bis März des folgenden Jahres noch die Aufstockung auf den Maximalbetrag vorgenommen werden.