Überbrückungshilfe III: Verbesserung durch Eigenkapitalzuschuss

3. Mai 2021

Besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen sollen besser profitieren

Viele Unternehmen sind durch den Lockdown betroffen.
Teilweise sind Umsätze stark eingebrochen, oftmals sogar vollständig weggefallen.

Dem möchte der Gesetzgeber entgegenwirken: "[...] Deshalb packen wir bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf. Mir lag besonders am Herzen, dass wir Unternehmen einen Zuschlag geben, die besonders lange und hart getroffen sind.", so Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Damit möchte er Unternehmen, die bereits mehrere Monate durch behördliche Schließmaßnahmen über Einbußen klagen, eine weitere Fördermaßnahme im Zuge des Antrages zur Überbrückungshilfe III zusagen.

Im Klartext bedeutet dies, dass Unternehmen, die mindestens drei Monate seit November einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50% erlitten haben, einen Eigenkapitalzuschuss erhalten.

Der Eigenkapitalzuschuss beträgt bis zu 40% des Betrages, den ein Unternehmen bisher als Fixkostenerstattung erstatten bekommen hätte.
Dabei wurde eine Staffellung getroffen: Je länger ein Unternehmen vom Umsatzeibruch von mindestens 50% betroffen ist, desto höher ist der Zuschuss:
  • Zahlung ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs: 25% Eigenkapitalzuschuss
  • vierter Monat: 35% Eigenkapitalzuschuss
  • für jeden weiteren Monat: 40% Eigenkapitalzuschuss

Zudem wird die Fixkostenerstattung für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70% von bislang 90% auf bis zu 100% erhöht.

Die ersten Bescheide zur Überbrückunshilfe III sind bereits durch die IHK ausgestellt.
Auch die ersten (Abschlags-)Zahlungen sollen bereits veranlasst worden sein.
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