Erinnerung: Erhöhung des Mindestlohns

5. Juli 2021

Ab 01.07.2021 wurde der Mindestlohn erneut angehoben

Zum 01.07.2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 Euro angehoben.

Auch weiterhin sind folgende Erhöhungen geplant:

    zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
    zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
Aktualisiert:
    zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro

Die Entwicklung liegt teilweise an der Anpassung der Tarifverträge.
Zudem wollte die Mindestlohnkommision auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigen.

Deshalb ist nun wichtiger denn je: Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge und die Entlohnung Ihrer Stundenlohnempfänger.

Die Folgen der Nichteinhaltung sind teilwiese gravierend, denn wird der gesetztliche Mindestlohn unterschritten, haben unter Umständen Arbeitnehmer und auch alle Säulen der Sozialversicherung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenz.
Dies wird auch durch die alle vier Jahre stattfindende Sozialversicherungsprüfung der Deutschen Rentenversicherung überprüft.
Zudem besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber vom Fiskus wegen dieses Gesetzesverstoßes belangt werden und ein Bußgeld festgesetzt wird.
Auch der Ausschluss bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist nach § 19 MiLoG (Mindestlohngesetz) möglich.

Es ist zu empfehlen, bei Unklarheiten arbeitsrechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Haben Sie grundsätzliche Fragen zum Thema Mindestlohn?
Wir sind gerne für Sie da!
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