Erinnerung: Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie
28. Juni 2021
Auch weiterhin der verminderte Steuersatz bei Verkauf von Speisen

Auch nach dem 30.06.2021 gilt beim Verkauf von Speisen der verminderte Umsatzsteuersatz von 7%.
Diese Maßnahme soll bis zum 31.12.2022 gelten, so hat es der Bundestag im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz geplant.
Damit soll die stark von der Pandemie betroffenen Branche der Gastronomie ein weiteres Jahr unterstützt werden.