Verlängerung staatlicher Hilfen
21. Juni 2021
Ankündigung der "Überbrückungshilfe III Plus" und Verlängerung der Neustarthilfe

Mit Pressekonferenz vom 10. Juni hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weitere staatliche Maßnahmen zur Abmilderung der Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie angekündigt.
Zentrales Thema war dabei die Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum 30.09.2021.
Unter dem Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ soll die staatliche Förderung betitelt werden.
Eine weitere Neuheit soll die Überbrückungshilfe ab Juli vervollständigen.
Die Förderung kann wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale beantragt werden.
September: 20 %
Ab Juli kann ein monatlicher Betrag von maximal 1.500,- Euro beantragt werden.
Gesamt ist die Neustarthilfe somit auf 12.000,- Euro gestiegen.
Insgesamt wurden bisher für alle Förderungen (November- und Dezemberhilfe, Neustarthilfe und Überbrückungshilfen, etc.) rund 105 Milliarden Euro ausbezahlt.
Überbrückungshilfe III Plus
Unter dem Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ soll die staatliche Förderung betitelt werden.
Eine weitere Neuheit soll die Überbrückungshilfe ab Juli vervollständigen.
Die sog. „Restart-Prämie“ soll Unternehmen fördern, die ihre Mitarbeiter (früher) aus der Kurzarbeit zurückholen oder sogar neue Mitarbeiter einstellen.
Die Restart-Prämie gestaltet sich darin, dass die Personalkostenhilfe als Zuschuss durch die steigenden Personalkosten gewährt werden soll.
So wird im Juli die Differenz der Personalkosten zu den Personalaufwendungen Mai ermittelt; davon sind dann 60 Prozent als Zuschuss möglich.
Die Zuschüsse sind wie folgt gestaffelt:
Juli: 60 %
August: 40 %September: 20 %
Neustarthilfe für Solo-Selbständige
Auch die Neustarthilfewurde wurde von Juli bis September verlängert.
Bisher war es Solo-Selbständigen, die stark von der Corona-Pandemie betroffen sind, möglich, bis Juni eine monatliche Neustarthilfe von maximal 1.250,- Euro zu beantragen.
Dies ergab einen Höchstbetrag von maximal 7.500,- Euro für das erste Halbjahr.
Ab Juli kann ein monatlicher Betrag von maximal 1.500,- Euro beantragt werden.
Dies ergibt für das III. Quartal eine maximale Förderhöhe von 4.500,- Euro.
Bisher wurden schon 10 Milliarden Euro für die Überbrückungshilfen durch den Bund ausbezahlt.
Damit sollte rund 250.000 Unternehmen geholfen werden, welche einen Antrag für oben aufgeführte Förderung beantragt haben.