Verlängerung der günstigen Kurarbeitergeld-Regelung
14. Juni 2021
Bundesministerium erklärt Frist bis zum 30.09.2021 verlängert

Mit Pressekonferenz vom 09. Juni hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die günstige Kurzarbeitergeld-Regelung bis Ende September zugesagt.
Dies bedeutet, dass auch weiterhin die pauschalen Sozialversicherungsabgaben von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Auch die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind verlängert.
So gilt weiterhin, dass vom Arbeitsausfall betroffene Beschäftigte weiterhin bei 10 Prozent liegen und nicht wie ursprünglich bei 30 Prozent.
Hubertus Heil sprach bei den beschlossenen Maßnahmen von einer „weiteren Brücke“ zur wirtschaftlichen Regenerierung.