Verlängerung der günstigen Kurarbeitergeld-Regelung

14. Juni 2021

Bundesministerium erklärt Frist bis zum 30.09.2021 verlängert

Mit Pressekonferenz vom 09. Juni hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die günstige Kurzarbeitergeld-Regelung bis Ende September zugesagt.

Dies bedeutet, dass auch weiterhin die pauschalen Sozialversicherungsabgaben von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Auch die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind verlängert.
So gilt weiterhin, dass vom Arbeitsausfall betroffene Beschäftigte weiterhin bei 10 Prozent liegen und nicht wie ursprünglich bei 30 Prozent.

Hubertus Heil sprach bei den beschlossenen Maßnahmen von einer „weiteren Brücke“ zur wirtschaftlichen Regenerierung.

17. Oktober 2024
Erstellung von Ausgangsrechnungen ab 2025
17. Oktober 2024
Umang mit Rechnungen ab 2025
17. Oktober 2024
Umgang mit Rechnungen ab 2025
17. Oktober 2024
Umgang mit Rechnungen 2025 
17. Oktober 2024
Umgang mit Rechnungen ab 2025
von 2chrs3 17. Oktober 2024
Das müssen Sie zum Jahreswechsel beachten
30. November 2022
Finanzministerium macht Weg für Inflationsausgleichsprämie frei
26. September 2022
Ab Oktober gelten neue Regeln
11. August 2022
Die 300-Euro-Energiepreispauschale und die Auszahlung in der Praxis
23. November 2021
Während des Corona-Lockdowns bestand kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Entgeltfortzahlung für Minijobber
Weitere Beiträge