Sachbezugsgrenze: Erhöhung ab 2022

29. März 2021

Sachbezugsgrenze wird ab 2022 von
44 Euro auf 50 Euro erhöht

Bisher war es Arbeitgebern möglich, Mitarbeiter*innen einen Sachbezug von bis zu 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zu überreichen.

Dieser wird ab 01.01.2022 auf 50 Euro pro Mitarbeiter*in und Monat erhöht.

Voraussetzung dafür ist, dass der Sachbezug bzw. Gutschein
  • nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird (zusätzlich zum Arbeitslohn)
  • der Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt wird
  • der Sachbezug keine künftige Gehaltserhöhung ersetzt
  • bei Wegfall nicht durch eine Gehaltserhöhung ersetzt wird
Zudem muss gewährleistet sein, dass der Sachbezug nicht in bar an die Angestellten ausbezahlt werden kann.
Auch bei der Hingabe von Gutscheinen muss das Sortiment der zu erhaltenden Leistungen bzw. Gegenstände begrenzt sein. So kann ein Gutschein für ein Kaufhaus bzw. Supermarkt schon problematisch werden.

Ein klassisches und oft genutztes Beispiel ist der Tankgutschein.

Eine abschließende Aufzählung über mögliche Gutscheine ist zur Zeit nicht gegeben.
Dort wird zum aktuellen Stand noch ein Urteil vom Bundesfinanzhof erwartet.

Im Zweifel sollte die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit im Einzelfall geprüft werden, bevor die Mitarbeiter*innen einen Sachbezug zugesagt bekommen.
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