Verkauf von Speisen: Umsatzsteuersenkung verlängert

22. März 2021

Verkauf von Speisen an Ort und Stelle bleibt bis 2022
mit 7% Umsatzsteuer besteuert

Seit 1. Juli 2020 gilt für Gastro-Betriebe die verminderte Umsatzsteuer auch auf Speisen, die vor Ort verzehrt werden.
Diese Änderung von 19% auf 7% Umsatzsteuer sollte grundsätzlich nur bis Mitte 2021 gelten.

Doch im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Umsatzsteuersenkung bis zum Jahresende 2022 beschlossen.
Zu beachten ist dabei, dass der Verkauf von Getränken ausgeschlossen ist und somit weiterhin mit 19% besteuert werden muss.

Der Verkauf von Speisen zur Mitnahme bleibt auch weiterhin mit 7% Umsatszteuer besteuert.

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