Verkauf von Speisen: Umsatzsteuersenkung verlängert
22. März 2021
Verkauf von Speisen an Ort und Stelle bleibt bis 2022
mit 7% Umsatzsteuer besteuert

Seit 1. Juli 2020 gilt für Gastro-Betriebe die verminderte Umsatzsteuer auch auf Speisen, die vor Ort verzehrt werden.
Diese Änderung von 19% auf 7% Umsatzsteuer sollte grundsätzlich nur bis Mitte 2021 gelten.
Doch im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Umsatzsteuersenkung bis zum Jahresende 2022 beschlossen.
Zu beachten ist dabei, dass der Verkauf von Getränken ausgeschlossen ist und somit weiterhin mit 19% besteuert werden muss.
Der Verkauf von Speisen zur Mitnahme bleibt auch weiterhin mit 7% Umsatszteuer besteuert.