Verpflichtende Abgabe der Steuererklärung bei Kurzarbeit

9. März 2021

Wer im Jahr über 410,- Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben

Wer in 2020 in Kurzarbeit war, muss dieses Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Die Frist hierfür ist der 31. Juli 2021. Wer sich Hilfe bei einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe nimmt, hat dann noch länger Zeit, und zwar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Oftmals ist die Überraschung sehr groß, wenn Mitte des Jahres ein Schreiben des Finanzamtes mit der Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung ins Haus kommt. Denn für viele ist es nicht klar, dass mit Bezug von Kurzarbeitergeld nicht alles abgegolten ist.

Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass das Kurzarbeitergeld steuerfrei gestellt ist, es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Der Progressionsvorbehalt
Kurz zusammengefasst, ist es am besten mit einem Beispiel zu erläutern.

Sie haben steuerpflichtiges Einkommen (Ihr Gehalt) und steuerfreies Einkommen (das Kurzarbeitergeld) erhalten.
Im ersten Schritt wird beides zusammenaddiert. Dies ergibt Ihr Gesamteikommen.
Daraus ermittelt sich Ihr persönlicher Steuersatz.

Im zweiten Schritt wird dann der oben ermittelte Steuersatz (nur) auf das steuerpflichtige Einkommen angewandt.
Da der Steuersatz dann natürlich etwas höher ist als nur der beim steuerpflichtigen Einkommen, fallen auch mehr Steuern an.

Steuererklärung = Nachteil?
Es ist jedoch nicht von Vornherein mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Denn es gibt einige Möglichkeiten, die man steuerlich geltend machen kann.

So kann man zum einen Werbungskosten (z. B. Fahrten in die Arbeit, Arbeitsmittel, etc.) geltend machen, aber auch Sonderausgaben wie Versicherungen oder Spenden sind begrenzt ansetzbar.

Natürlich hat Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt schon regulär nach den gesetzlichen Vorschriften versteuert.
Hierbei muss der Arbeitgeber jedoch eine Formel anwenden, bei der davon ausgegangen wird, als ob man über das gesamte Jahr das volle Gehalt bekommen hätte. Dies war aber nicht der Fall, sofern Sie in Kurzarbeit waren.

Zusammenfassend kann man also sagen, je weniger Kurzarbeitergeld man erhalten hat, desto wahrscheinlicher ist sogar die Möglichkeit einer Steuererstattung.

Wichtig ist aber, die Frist nicht aus dem Auge zu behalten. Denn die verspätete Abgabe kann vom Finanzamt mit Gebühren geahndet werden und verursacht nur weitere Kosten.

Falls Sie noch nie eine Steuererklärung abgegeben oder noch weitere Fragen haben, sollten Sie zeitnah eine Lohnsteuerhilfe oder einen Steuerberater aufsuchen.
Diese stehen Ihnen gerne zur Verfügung, und wer weiß, vielleicht wird im Einzelfall sogar die Urlaubskasse etwas aufgebessert ;-).
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