Steuerfreier Corona-Bonus verlängert

22. Februar 2021

Verlängerung der Auszahlungsfrist an Mitarbeiter

Dieser Beitrag wurde am 11. Mai aktualisiert - bitte hier klicken!
Bisher war es möglich, seinen Mitarbeiter*innen bis zum Ende des Jahres 2020 einen steuer- bzw. sozialversicherungsfreien Bonus in Höhe von maximal € 1.500,- auszubezahlen.
Dieser sollte unter anderem zur Abmilderung der Mehrbelastung der Corona-Krise dienen.
Die Auszahlungsfrist wurde nun bis zum 30.06.2021 verlängert.

Somit kann, sofern noch nicht voll ausgeschöpft, die Zahlung noch bis Ende Juni erfolgen.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Bonus nicht nochmals ausbezahlt werden kann, sprich der Bonus kann für 2020 und 2021 nur einmalig bis maximal € 1.500,- ausbezahlt werden.

Der Bonus kann unabhängig von der Brachnche des Arbeitgebers gewährt werden.

Zudem wurde klargestellt, dass die Corona-Prämie arbeitgeberbezogen ist.

Somit kann bei einem Arbeitgeberwechsel der neue Arbeitgeber unter den übrigen Voraussetzungen nochmals den vollen Betrag auszahlen, auch wenn dieser bereits vom vorherigen Arbeitgeber vergütet wurde.

Haben Mitarbeiter*innen jedoch beim selben Arbeitgeber zwei aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse, kann der Zuschuss nur einmal steuer- bzw. sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden.

Bei Fragen rund um das Thema Zahlungen in Zeiten von Corona sowie Kurzarbeit stehen wir gerne unter unseren Kontaktdaten zur Verfügung!
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